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Auch wenn die Langzeitfolgen von Corona-Erkrankungen noch nicht abschließend erforscht sind, haben sich gezielte Reha-Maßnahmen bewährt. Wir in Bad Reichenhall bieten Ihnen umfassende Hilfe an.
Wenn Corona lange nachwirkt
Müdigkeit, Gliederschmerzen, Muskelschwäche, Herzprobleme – die Liste möglicher Spätfolgen einer Covid-19-Erkrankung ist lang. Im Grunde genommen kann sich die Virusinfektion auf fast alle Organe auswirken. In der Klinik Bad Reichenhall sind wir als Spezialisten für pneumologische Reha vor allem auf Beeinträchtigungen der Atemwege spezialisiert. Begleiterkrankungen wie zum Beispiel das Fatigue Syndrom werden von unseren Experten für Innere Medizin selbstverständlich mitbehandelt.
Von Post-Covid spricht man, wenn die Beschwerden bis zu mehrere Wochen nach der Infektion auftreten. Long-Covid sind Folgeerkrankungen, die mehrere Monate oder teils Jahre andauern. Die Behandlung des Long-Covid- oder Post-Covid-Syndroms erfordert vielschichtige Maßnahmen. In der Klinik Bad Reichenhall erhalten Sie einen individuellen Therapieplan, in dem die für Sie passenden Bausteine zusammengestellt sind.
Das grundsätzliche Ziel der Reha ist es, die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen – durch Sport- und Bewegungstherapie sowie verschiedene Atemtherapien. Ergänzt wird der Therapieplan durch Schulungen und psychologische Beratung.
Mit Blick auf die Alpengipfel steigt die Freude an der Reha von ganz allein. Genießen Sie unseren Standort im Berchtesgadener Land – mit einer einzigartigen Verbindung aus Freizeitwert auf gesundheitsförderndem Heilklima. Herzlich willkommen in Bayerns Süden!
Bieten Sie vegetarische, vegane, glutenfreie und laktosefreie Speisen an?
Standardmäßig gibt es zu allen Mahlzeiten auch ein vegetarisches Menü. Falls medizinisch notwendig bereiten wir auch eine auf Sie abgestimmte Sonderkost für Sie zu.
Bitte informieren Sie unsere Ernährungsberatung vor Rehaantritt über Ihren Bedarf an Sonderkost.
Was kostet mich die Reha? Gibt es finanzielle Unterstützung?
Der Kostenträger übernimmt die Kosten für die Rehabilitation (Unterbringung, therapeutische Leistungen, notwendige Reisekosten). Darüber hinaus besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.
Rehabilitanden müssen grundsätzlich eine Zuzahlung leisten. Diese Beträgt ca. 10 Euro pro Tag. Es gibt Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht, z. B. bei Anrechungen von bereits geleisteter Zuzahlung, bei geringem Einkommen oder bei Bezug von Entgeltersatzleistungen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger (in der Regel Rentenversicherung oder Krankenversicherung).